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Aller fünf Jahre werden die Vertreter von den Genossenschaftsmitgliedern im demokratischen Verfahren gewählt.
In der Vertreterversammlung werden die grundsätzlichen Beschlüsse gefasst.
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat aus Mitgliedern der Genossenschaft.
Die Aufsichtsratsmitglieder werden von der Vertreterversammlung für 3 Jahre gewählt und haben u. a. folgende Aufgaben:
Die Vorstandsmitglieder werden vom Aufsichtsrat auf die Dauer von mindestens 3 Jahren bestellt. Sie dürfen nicht auf die Dauer von mehr als 5 Jahren bestellt werden.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Die wesentlichen Aufgaben des Vorstands sind:
Der Vorstand hat beim Aufsichtsrat auf Verlangen über die Angelegenheiten der Genossenschaft zu berichten und in den Sitzungen des Aufsichtsrates, zu denen er eingeladen wird, Auskunft zu erteilen.
Der Vorstand hat der ordentlichen Vertreterversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang) sowie den Lagebericht nebst den Bemerkungen des Aufsichtsrates vorzulegen.