Ihr Merkzettel

Mit Hilfe des Merkzettels können Sie sich ausgewählte Immobilien unseres Angebotes merken und auf Wunsch als PDF herunterladen und ausdrucken.


Wie werde ich Mitglied?

Mitglieder der Genossenschaft können werden: 1. natürliche Personen und 2. Personengesellschaften des Handelsrechts sowie 3. juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts
Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Erklärung, die den Erfordernissen des Genossenschaftsgesetzes entsprechen muss.

Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.

Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld in Höhe von 50 € zu zahlen.

Im Zuge der Mitgliedschaft ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 € zu erwerben.
Weitere Geschäftsanteile sind bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung, entsprechend der Wohnungsgröße zu zeichnen.

Die Mitglieder der Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind. ( Satzung auf Anfrage, 0341 90 99 400 )

Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind:

  • das Recht auf wohnliche Versorgung durch Nutzung einer Genossenschaftswohnung,
  • die Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie
  • die Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt.
Jedes Mitglied hat eine Stimme und wählt seinen Vertreter in direkter und geheimer Wahl.