Hotline
Allgemeine Anfragen: 0341 / 90 99-0
Vermietungshotline: 0341 / 90 99-400
Über die Aufnahme beschließt der Vorstand.
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld zu zahlen, dessen Höhe von Vorstand und Aufsichtsrat festgelegt wird.
Im Zuge der Mitgliedschaft ist ein Geschäftsanteil in Höhe von 155,00 € zu erwerben.
Weitere Geschäftsanteile sind bei Nutzung einer Genossenschaftswohnung, entsprechend der Wohnungsgröße zu zeichnen.
Die Mitglieder der Genossenschaft geben sich im Rahmen der Regelung des Genossenschaftsgesetzes eine Satzung, in der die Rechte und Pflichten der Mitglieder und Organe definiert sind.
Die Grundrechte jedes Genossenschaftsmitgliedes sind: